C200K
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am 15. 2. 2005 um 23:06 |
Hallo Junior,
wenn z.B. kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde zählt grundsätzlich BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Nicht jeder Vertrag muss schriftlich sein, auch mündliche Verträge sind rechtlich bindend.
Ein Mustervertrag kann für uns Kunden nur eine Orientierungshilfe sein, denn jeder Vertrag kann individuell ausgehandelt werden. Man kann im beiderseitigen Einvernehmen, alles einschließen oder auch alles ausschließen, solange es nicht sittenwidrig oder gegen höher geltendes Recht verstößt.
Gruß
C200K
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Snuppy69
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am 15. 2. 2005 um 22:30 |
Lasst Euch immer einen Reperaturauftragkopie geben.
Darin am besten auch die Tankgröße vermerken lassen.
Haben uns ein eigenes Protokoll für die Annahme und Bestellung erstellt.
Davon erhält der Kunde immer eine Kopie.
Es gibt ja auch spitzfindige Kunden die mit Motorproblemen umrüsten lassen wollen.
Und Du hast hinterher den Ärger.
Vor den Umbau lief er doch.
Der Umrüster und der Kunde soll sich Absichern und ein serioser Umrüster hat mit dem Schriftlichen kein Problem.
Sonst neuen Umrüster suchen.
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OmegaV6
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am 15. 2. 2005 um 18:24 |
Tritt ihn in den Arsch und sag ihm das du ihn im Netz mit Namen nennst.
Er kann doch deinen Tank für ein paar Euro weniger bei einem anderen Kunden Verbauen.
Dein Umbauer kommt doch nicht etwa aus der Nähe von Magdeburg? + - 30 km
MFG
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Hans
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am 15. 2. 2005 um 15:18 |
Nun ich gehöre zu den Menschen die auf friedliche Weise Konfilkte lösen möchten und nicht gleich wegen jedem Scheiss einen Gutachter und Anwalt konsultieren. Aber wenn man sich seit Juni 2004 jeden Tag schwarzärgert dann kann wird es selbst dem blauäugigstem Ossi wie mir zuviel. Bin ich dran schuld das in eine 66 Zentimeter Mulde(weiss ich natürlich erst jetzt!!!) ein 58 Zentimeter Tank verbaut wird? Ein "Meister" sollte auch für seine Messarbeit geradestehen. ES GEHT UM GANZE 7 ZENTIMETER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Natürlich glaube ich an den Weihnachtsmann und den Osterhasen und das die Welt lieb ist und an die Blumen und Bienen sowieso. [Bearbeitet am: 15/2/2005 von Hans]
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OmegaV6
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am 15. 2. 2005 um 15:04 |
Nichts für Ungut HANS aber nach 15 Jahren Wende oder schlimmer wnn du ein Wessi(sorry) bist muß Mann oder Frau doch wissen wo der Hase langläuft.
Oder glaubst du noch an die Blumen und Bienen?
MFG
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Hans
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am 15. 2. 2005 um 14:28 |
Ich komme mir wie das gutgläubige Arschloch vor dam jedes "Ja" zur Last gelegt wird und auf ein positives Ende gehofft hat. Mir wird zur Last gelegt dass ich wusste das ein 48 Liter Tank reinkommt(habe ich persönlich erst so richtig gemerkt als eingebaut wurde). Ich wusste es nicht wirklich, vielleicht ist es irgendwo untergegangen. Fakt ist das der Tank nach dem ausmessen vom "Meister" definiert wurde und ich treudoof wie ich bin dies für ok hielt. Basta und aus. Wenn man aber anhand anderer Umrüstungen des selben Fahrzeugtyps aber merkt das man mit der selben Mulde 550 statt 270 Kilometer weit kommt ärgert man sich schwarz, grün, blau, lila und hat sadistische Gelüste zumal 2500 Euronen nun wahrlich kein Schnäppchen sind. 30 mal zur Nachbesserung war ich auch noch ohne ein Fass aufzumachen so treudoof und "nett" wie ich bin. Von dem Stress, Ärger Geldverlust hätte ich 3 Wagen in Polen umrüsten lassen können [Bearbeitet am: 15/2/2005 von Hans]
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UweHe
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am 15. 2. 2005 um 13:41 |
@SchokoPrins
Naja, da kann man sich drüber streiten. Ich muss ganz ehrlich zugeben, daß ich auch oft vergesse, schriftliche Aufträge zu schreiben. Besser für beide Seiten wäre aber mit!!
@Junior
Eigentlich sollte alles drinstehen, was Du mit Deinem Umrüster vereinbarst!!
Infos hier: http://www.neues-vertragsrecht.de/
Oder auf Deinen Fall zugeschnitten aber gegen Kohle:http://www.online-beratung.com/
Oder nach Vertragsrecht oder AGB o.ä. googeln!!
Sorry, aber wir dürfen leider nicht.
@Hans
Du kannst leider nicht alles nachprüfen. Stichprobenartig sollte man das aber vielleicht tun! Man kann Dir aber trotzdem keine Gutgläubigkeit vorwerfen. Man sollte wirklich davon ausgehen können, daß ein Meister in der Lage ist, so ´n paar Masse abzunehmen.
CU,
Uwe[Bearbeitet am: 15/2/2005 von UweHe]
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Junior
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am 15. 2. 2005 um 13:02 |
evtl. hab ich mich auch etwas komisch ausgedrückt. das ich hier keine rechtsberatung bekommen kann , ist mir schon klar.
Aber wie wär es mir einer checkliste was ich beim Umrüstauftrag zu beachten habe.
wie zb. schon erwähnt. Tankgröße genau festlegen(literzahl) , was muß wortwörtlich drin stehen damit ich nicht nur den einbau bezahl , sondern auch für folgemängel die mängels unfachlichen einbau enstanden sind , nicht extra bezahlen muß.
So nach dem Moto : anlage ist drin . wenn wir jetzt noch mal extra dran schrauben , kostet es extra...!
so ne checkliste wäre bestimmt sehr hilfreich.
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SchokoPrins
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am 15. 2. 2005 um 12:41 |
Ist es denn seriös, eine Umrüstung ohne einen schriftlichen Autrag durchzuführen?
War bei mir so. Und hat sich als nicht gute Sache rausgestellt.
Aus Schaden wird man Klug...
Gruß
SchokoPrins
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Hans
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am 15. 2. 2005 um 11:36 |
Nur wenn der Umrüster zu doof ist eine Mulde auszumessen dann kann man ihm nicht mehr helfen Er hat den Zollstock gehabt und nicht ich!!!!!! Wenn ein "Meister" das misst dann sollte das auch stimmen. Ja er hat ausgemessen, hat anhand seiner Maße einen Tank ausgewählt der wohl sehr gut passen würde und ich habe ihm das auch geglaubt. Ich glaube er hat "damals" was bei um die 60 gemessen. Ja soll ich als Laie alles nachprüfen? Wer in eine 66-67 Zentimeter Mulde einen 58 Zentimeter Tank verbaut weil er 60 gemssen hat verdient ein Rüffel![Bearbeitet am: 15/2/2005 von Hans]
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UweHe
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am 15. 2. 2005 um 11:08 |
Naja, ich mein, wenn er was unterschriebenes von Dir hat, muss er das ja auch vorlegen können.
Normale Vorgehensweise: Umrüster misst Tank aus und schlägt Dir die passende Tankgrösse vor, Du sagst OK, Umrüster schreibt Auftrag und nimmt die vereinbarte Tankgrösse mit auf.
CU,
Uwe
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Hans
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am 15. 2. 2005 um 11:02 |
Ja das wusste ich doch nicht was für ein Tank "damals" reingepasst hätte.Ich habe den Tank nicht ausgemessen! Ist ja nicht so das ich 60 statt 70 gekriegt habe sondern 48 statt 70. Das sehe ich als Falschberatung und groben handwerklichen Fehler an. Das Problem ist das alles eher auf mündlicher Basis ist. Mein Umrüster meint ich hätte "damals" bei der Auftragserteilung konkret für einen 48 Liter Tank unterschrieben(woran ich mich nicht recht erinnere, habe das mit dem Tank erst während des Einbaus registriert). Im Computer steht zur Auftragsnummer lediglich "Gasumbau". Wir schieben uns gegenseitig die Schuld zu. Er meint das ich ja mitgemacht hätte so ungefähr .. mitgegangen mitgefangen. Das sehe ich etwas anders [Bearbeitet am: 15/2/2005 von Hans]
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UweHe
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am 15. 2. 2005 um 10:48 |
Hmmmh, wird schwierig!!
Es kommt auf die Art des Auftrags an!! Hast Du gesagt, "Ich will den grösstmöglichen Tank!" dann kann es ja sein, daß der Umrüster den kleinen Tank als grösstmöglich ansieht. Wenn er das dann sinnvoll begründen kann, dürfte er wohl aus dem Schneider sein. Hast Du gesagt, "Ich will einen 70 ltr.-Tank!", dann bist Du wohl gut im Rennen.
Ist aber auch ´ne Sache der Beweise. Hast Du den Auftrag schriftlich oder mündlich erteilt. Schriftlich ist gut, mündlich ist schwierig, das zu beweisen.
Auf jeden Fall einen Anwalt befragen!!! Ich bin keiner....
CU,
Uwe
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Hans
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am 15. 2. 2005 um 10:40 |
Ja was ist eigentlich wenn man einen Auftrag "Gasanlage einbauen" unterschreibt und eine Rechnung "Gasanlage" einbauen bekommt und es steckt ein 48(praktische 36) Liter Tank im Lupo Format statt eines möglichen 70 Liter rein. Mir wurde 400 Kilometer Reichweite versprochen und ich habe praktische 270. Jetzt streite ich mich mit meinem Umrüster. Er windet sich mit Unwissenheit heraus und ich hätte immer ja gesagt was auch sein könnte(damals habe ich mich nicht wissenschaftlich mit Radmuldenhöhen und Durchmessern beschäftigt). Nur er hat die Mulde ausgemessen und nicht ich, er hat den Tank gewählt und nicht ich weil ich ihm vertraut habe. Wer hat Schuld an der Misere? Unabhängig von meiner Umrüstung wurden bei 3 anderen Umrüstern bei meinem Auto(Mazda Xedos 6) immer 70 L Tanks gewählt. Ich fühle mich im Recht. Der Auftrag war sehr unkonkret was mir jetzt zum Verhängnis werden könnte.[Bearbeitet am: 15/2/2005 von Hans]
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gascharly
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am 15. 2. 2005 um 08:24 |
quote: Hab mal ne frage / bzw. bitte.
Es gibt hier ja einige sehr konpetente leute , die auch rechtlich korrekt arbeiten.
Bei den ganzen beiträgen hier im forum hab ich ja schon die abendteuerlichsten geschichten gelesen.
Kann nicht einer mal einen Mustervertrag online stellen(oder per email) Damit man nach einem umbau nicht wie ein trottel da steht. weil man das kleingedruckte nicht gelesen oder verstandne hat.
Also einen vetrag der den umrüster an alle nachbesserungen bindet , auch für ümrüstfehler oder unwissenheit haftbar macht usw.!
Ich würde dannn nicht mehr soviel angst davor haben von einem Laien übers ohr gehauen zu werden.
Vielen dank
mfg Peter Juniior
Stimmt, Rechtsberatung ist ausschlißlich den Advokaten eingeräumt. Aber warum willst Du einen Vartrag? Die Verbraucherschutzgesetze sind eindeutig und auf Deiner Seite! Seriöse Umrüster unterliegen dem von vorn herein!
Grüße
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UweHe
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am 14. 2. 2005 um 20:19 |
Ist eigentlich nicht nötig. Steht alles im Gesetzbuch!! Seriöse Umrüster halten sich auch daran!! Es ist nur schwierig, zu beurteilen, wer ´nu wirklich seriös ist. Das ist aber kein Vertragsproblem.
Wir dürfen auch keine Musterverträge o.ä. ins Netzt stellen. Das wäre Rechtsberatung und somit verboten, da wir kein Jura-Studium haben.
CU,
Uwe
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Bulli1994
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am 14. 2. 2005 um 20:13 |
Wende dich mit deiner Frage mal direkt an UweHe oder gascharly die können dir vielleicht helfen.
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Junior
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am 13. 2. 2005 um 18:06 |
Hab mal ne frage / bzw. bitte.
Es gibt hier ja einige sehr konpetente leute , die auch rechtlich korrekt arbeiten.
Bei den ganzen beiträgen hier im forum hab ich ja schon die abendteuerlichsten geschichten gelesen.
Kann nicht einer mal einen Mustervertrag online stellen(oder per email) Damit man nach einem umbau nicht wie ein trottel da steht. weil man das kleingedruckte nicht gelesen oder verstandne hat.
Also einen vetrag der den umrüster an alle nachbesserungen bindet , auch für ümrüstfehler oder unwissenheit haftbar macht usw.!
Ich würde dannn nicht mehr soviel angst davor haben von einem Laien übers ohr gehauen zu werden.
Vielen dank
mfg Peter Juniior
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